Ihre Kur in Badenweiler
Ihr Recht auf Kur
Der traditionelle Begriff Kur umfasst ein weit verzweigtes System von Vorsorge- und Krankheitsbehandlungen. In der neuen Sozialgesetzgebung wird der Begriff Kur nicht mehr angewendet. Für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ist vor allem die folgende Form von Bedeutung:
Die ambulante Badekur (wird auch freie oder offene Badekur genannt)
Denken Sie daran: Es geht um Ihre Gesundheit!
Der Weg zu Ihrer ambulanten Badekur
Sprechen Sie mit dem Arzt oder der Ärztin Ihres Vertrauens. Bei ihnen beantragen Sie die teilweise oder vollständige Übernahme der Kurkosten.
Egal ob die Kranken- oder Rentenkasse die Kosten tragen soll: auf jeden Fall bleibt die Krankenkasse Ihr Ansprechpartner. Sie hält auch alle nötigen Antragsformulare bereit.
Die ambulanten Badekur
Zu den medizinischen Leistungen gehören sowohl solche, die der Verhütung von Krankheiten dienen, als auch Leistungen, die der Vermeidung der Verschlimmerung von Krankheiten dienen. Die Krankenkasse ist dazu angehalten, die Maßnahmen in einem geeigneten Kurort durchführen zu lassen.
Die Kosten
Die Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten für das medizinische Programm und 90% der Kurmittelkosten. 10 % der Kurmittel und 10,-€ pro Verordnung / Rezept müssen Sie selbst zahlen. Zu den übrigen Kosten ( Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe, Fahrtkosten ) gewährt die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss bis zu 13,-€ pro Tag.
Lehnt Ihre Krankenkasse Ihren Kurantrag ab, so lohnt es sich auf jeden Fall, Widerspruch einzulegen. Begründen Sie Ihren Widerspruch damit, dass zum einen die Ärzte zu Hause kaum Anwendung verordnen, zum anderen damit, dass Sie am Kurort Anwendungen frei von häuslichen Pflichten durchführen können. In einem anderen Klima, fern vom Alltagstress, kann sich Ihr Körper effektiver und besser regenerieren.


komplett 157,00 €
komplett 199,00 €